Umgang mit dem Coronavirus

Da für uns Gesundheit und das menschliche Wohl an erster Stelle stehen, schaffen wir für eine sichere aber auch erfolgreiche Messedurchführung einen ganzheitlichen Rahmen, in dem die Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt der Einstieg Beruf gültigen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Kontaktreduzierung, Erhöhung der Hygienestandards und Personennachverfolgung gewährleistet werden können und der dennoch genug Raum für den aktiven Dialog bereithält.

 

Voraussetzungen für einen Messebesuch gemäß Warnstufensystem

Darf die Messe ganz sicher wieder stattfinden?
 Die aktuell geltende Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg regelt, dass Messen und Kongresse wieder stattfinden können. Der Zutritt von Besuchern zur Messe ist in Abhängigkeit der geltenden Stufen des neuen Warnstufensystems geregelt. Die IHK Karlsruhe sieht als Veranstalter zudem aus Gründen der Verantwortung und Sicherheit aktuell einen Besuchereinlass im Schichtsystem vor. Etwaige Änderungen und detaillierte Angaben finden Sie zum Messezeitpunkt auf den Seiten für Aussteller und Besucher.

Basisstufe (3G)
Der Zutritt von Besuchern zur Messe ist im neuen Warnstufensystem in der ersten Stufe grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie entweder nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regelung). Für den Eintritt zur Messe ist ein einfacher Antigen-Schnelltest einer offiziellen Teststation, der nicht älter als 24 h ist, ausreichend; es ist kein PCR-Test notwendig.

Warnstufe (3G / PCR-Test)
Die Warnstufe ist erreicht, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 8,0 erreicht bzw. überschreitet oder in Baden-Württemberg mehr als 250 Intensivbetten belegt sind. Für Besucher bedeutet dies, dass Zutritt hat, wer Geimpft oder Genesen ist oder einen PCR Test, der nicht älter als 48 h ist, vorlegen kann.

Alarmstufe (2 G)
Die Alarmstufe tritt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 12,0 bzw. bei einer Intensivbettenbelegung von über 390 ein. In der Alarmstufe sind Messebesuche für Geimpfte und Genesene möglich.

Zugang für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler, die keine Symptome aufweisen, dürfen bei Vorlage eines Schülerausweises die Messe besuchen.

Zugang für Kinder unter 6 Jahren

Kinder unter 6 Jahren (oder nicht eingeschult), die keine Symptome aufweisen, dürfen die Messe besuchen; auch ohne Maske.

Ausweispflicht
Generell ist von Erwachsenen ein Identitätsnachweis mitzuführen. Schülerinnen und Schüler haben einen Schülerausweis oder ein alternatives Dokument mit sich zu führen.

Maskenpflicht
Auf dem ganzen Messegelände besteht Maskenpflicht. Wenn im Außenbereich die Abstandsregel von 1,5m eingehalten werden kann, sowie bei Inanspruchnahme gastronomischer Dienstleistungen, müssen die Teilnehmenden keine Maske tragen.

Gibt es eine Beschränkung der Besucherzahlen auf dem Messegelände?

Es gibt keine Auflagen für einzelne Hallen oder Themenbereiche, der Zutritt wird nach der gültigen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Zum Schutz aller Beteiligten hat sich der Veranstalter (IHK Karlsruhe) entschlossen, dennoch die Teilnehmerzahl auf dem Veranstaltungsgelände zu begrenzen und hat daher Zeitslots eingerichtet. Pro Zeitslot werden maximal 5.000 Besucher eingelassen.

Datenerfassung von Ausstellern und Besuchern

Alle Messeteilnehmer müssen sich über die Online-Ticketbuchung bereits im Vorfeld registrieren, um die Zugangsberechtigung (Messeeintritt) zu erhalten.

Dank der Einlasskontrolle ist der Veranstalter stets darüber informiert, wie viele Personen sich auf dem Messegelände befinden. Damit ist die Nachverfolgung der Kontakte gewährleistet.

Der Veranstalter (IHK Karlsruhe) empfiehlt Ausstellern und Besucher außerdem, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen, sowie die CovPass-App zur digitalen Speicherung des Impfnachweises.

CovPass (Google Play Store) | CovPass (Apple Store) | Corona-Warn-App (Bundesregierung)

Gastronomisches Angebot auf dem Messegelände

Es gibt für Besucher ein kostenpflichtiges gastronomisches Angebot in den Messehallen.

In den gekennzeichneten Gastronomiebereichen gelten die übergreifenden Regeln der Verordnung. In den Verzehr-Bereichen werden Tische für Besucher platziert. Zum Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. Findet kein Verzehr statt, gilt überall auf dem Gelände Maskenpflicht.

Lüftungskonzept

Eine gute Belüftung ist durch ein eigenes Lüftungskonzept der Messe Karlsruhe sichergestellt. Die Messehallen sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgerüstet, die mit höchstmöglichem Außenluft- und geringstmöglichem Umluftanteil betrieben werden. Darüber hinaus wird die Raumluft verstärkt durch frische Außenluft ersetzt.

Reinigungsmaßnahmen

Außer den Brandschutztüren bleiben alle Hallenzugänge in den Fluren (“Umlauf“) für die Besucher dauerhaft geöffnet, um den Kontakt mit Oberflächen zu reduzieren. Türklinken und Handläufe werden dennoch regelmäßig gereinigt. Auch die Sanitäranlagen werden in hoher Taktung gereinigt. Für ausreichend Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten ist gesorgt. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist außerdem der Reinigungszyklus stark frequentierter Bereiche erhöht.

 

 

 

Weitere Schutzmaßnahmen für Besucher

Damit alle Teilnehmer einen angenehmen Abstand halten können, werden die Gänge großzügig gestaltet. Zusätzlich sorgt der großflächige Hallen- und Außenbereich der Messe Karlsruhe und die modernen Belüftungssysteme für ein problemloses Einhalten der Abstandsregeln und optimale Frischluftzufuhr.

Sogenannte Safe-Expoguides sorgen dafür, dass die Teilnehmenden bei Bedarf auf die Einhaltung der Regeln hingewiesen werden. Auf dem gesamten Messegelände werden die Teilnehmenden auch durch verschiedene Sicherheitshinweise über die Hygienevorschriften informiert, womit deren Umsetzung vor Ort erleichtert wird.

Bitte beachten Sie: Die immer noch dynamische Entwicklung der Pandemie-Situation ermöglicht keine sicheren Vorhersagen. Die FAQs werden durch den Veranstalter (IHK Karlsruhe) bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen aktualisiert.

Zugang zum Messegelände und Aufenthalt

Der Zutritt zum Gelände sowie der Aufenthalt auf dem Gelände wird nur Personen gewährt, die entweder ein für den Veranstaltungstag geltendes Ticket oder eine sonstige Zugangsberechtigung vorweisen können. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Zugangsberechtigung bestimmten Zeiten, Gebäude und Zwecke gestattet. Die Zugangsberechtigung ist bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und dem Ordnungspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Personen, die ein kostenloses Messeticket erwerben wollen, ist der Zutritt bis zum Kassenbereich gestattet.

Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten in Höhe von bis zu Euro 2,- angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden.

Weitere Informationen

Aussteller und Veranstaltungspartner finden weitere organisatorische Hinweise in den FAQs.

Besucher finden zusätzliche Informationen auf dieser Seite.